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Mängelrüge nach § 377 HGB (UGB)

UnternehmensrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung); Univ.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2007/251ecolex 2007, 601 Heft 8 v. 1.8.2007

§ 377 UGB; § 377 HGB

Vorliegende Entscheidung thematisiert Fragen der unternehmerischen Mängelrüge näher. Dabei war ua strittig, ob der Käufer auch rügen muss, wenn dem Verkäufer bereits die Mangelhaftigkeit bewusst ist.

OGH 15.3.2007, 8 Ob 45/06k

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