Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht dem fraglich zwingend beizubringenden Vermögensnachweis im Falle der Fortsetzung einer aufgelösten GmbH.
Rechtsgrundlagen: § 149 KO; § 150 KO; § 157 KO; § 39 FBG; § 215 AKtG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht dem fraglich zwingend beizubringenden Vermögensnachweis im Falle der Fortsetzung einer aufgelösten GmbH.
Rechtsgrundlagen: § 149 KO; § 150 KO; § 157 KO; § 39 FBG; § 215 AKtG