Zusammenfassung: Die Autorin grenzt mit ihrer Arbeit das Berufsbild der Personenbetreuung zu den klassischen Gesundheitsberufen aus gewerberechtlicher Perspektive ab.
Rechtsgrundlagen: § 159 GewO; ħ 2 ÄrzteG; ħ 50a ÄrzteG; § 1 HBeG
Zusammenfassung: Die Autorin grenzt mit ihrer Arbeit das Berufsbild der Personenbetreuung zu den klassischen Gesundheitsberufen aus gewerberechtlicher Perspektive ab.
Rechtsgrundlagen: § 159 GewO; ħ 2 ÄrzteG; ħ 50a ÄrzteG; § 1 HBeG