§ 84 Abs 2 AktG; § 25 GmbHG; § 1009 ABGB; § 1298 ABGB
Vorliegende Entscheidung macht die Haftung des Not-Geschäftsführers einer GmbH bei unzulässigen Insichgeschäften zum zentralen Element.
§ 84 Abs 2 AktG; § 25 GmbHG; § 1009 ABGB; § 1298 ABGB
Vorliegende Entscheidung macht die Haftung des Not-Geschäftsführers einer GmbH bei unzulässigen Insichgeschäften zum zentralen Element.