Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich dem Schutz von Geschäftsleitern und der Beschränkung auf den Ersatz von Verletzungen gesellschaftlicher Pflichten in D& O Versicherungsverträgen.
Rechtsgrundlagen: § 25 GmbHG; § 84 AktG; § 99 AKtG; § 33 GmbHG