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EV gegen Stalking-Handlungen nach Beendigung der Beziehung

Zivilrechtecolex 2007/206ecolex 2007, 511 Heft 7 v. 1.7.2007

§ 382g EO; 3 409 Abs 2 EO; § 16 ABGB; § 1328a ABGB

Auch für vor 1.7.2006 verwirklichte Stalkinghandlungen besteht zivilrechtlicher Schutz, wobei der Unterlassungsanspruch nicht zwingend die Erfüllung des Delikts der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB voraussetzt.

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