§ 29 JN; § 120 JN; § 9 Abs 2 SpaltG; § 225c AktG; § 6 ABGB
Die gerichtssprengelübergreifende Verschmelzung der übertragenden Verschmelzung auf eine andere Gesellschaft hat auch den Übergang der Zuständigkeit für die Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung zur Folge.