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Erwerberhaftung nach §14 BAO

SteuerrechtMarie-Ann Mamutecolex 2007/236ecolex 2007, 553 - 554 Heft 7 v. 1.7.2007

§ 14 BAO

Der VwGH nimmt zur Auslegung des Begriffs der "Übereignung" eines Unternehmens Stellung und erläutert, dass bei Einräumung einer die Unternehmensfortführung ermöglichenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht die Erwerberhaftung nach § 14 BAO eintritt.

VwGH 26.3.2007, 2002/14/0114

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