Zusammenfassung: Die Autorin informiert über weitere Adaptierungsschritte des europäischen Kronzeugenprogramms an die Vorgaben der amerikanischen Regelungen und beschreibt die dargelegten Neuerungen bei den Beweismitteln. Weiters weist sie auf die Implementieurng eines Merkersystems hin und definiert die neugeordneten Voraussetzungen für den Erlass bzw die Herabsetzung der Geldbuße. Erwägungen zu den (parallelen) Zuständigkeitsbereichen der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden runden den Beitrag ab.