§ 1090 ABGB; § 6 Abs 1 Z 8 KSchG; § 1 KSchG
Falls ein Verbrauchergeschäft erst infolge einer Vertragsübernahme begründet wird, verliert ein in einem Mietvertrag festgelegtes Kompensationsverbot seine Rechtsgültigkeit. Auch ein außerbücherlicher Erwerber ist zur Geltendmachung eines Mietzinsrückstands und zur Veranlassung der Räumung legitimiert.