§ 5 AsylG; Art 8 MRK
Die Unterlassung jeglicher Ermittlungstätigkeit ist als Willkür der Behörden zu qualifizieren, die die Aufhebung der darauf basierenden abweisenden Bescheide rechtfertigt.
VfGH 26.2.2007, B 1802/06
§ 5 AsylG; Art 8 MRK
Die Unterlassung jeglicher Ermittlungstätigkeit ist als Willkür der Behörden zu qualifizieren, die die Aufhebung der darauf basierenden abweisenden Bescheide rechtfertigt.
VfGH 26.2.2007, B 1802/06