Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem AMIS-Konkurs zum Anlass, um sich mit der Auslegung des Tatbestands des § 23b WAG und des Art 2 Abs 2 der AnlegerentschädigungsRL näher auseinander zu setzen. Dabei definiert er insbesondere die Rahmenbedingungen zur Einforderung der Entschädigungsansprüche der Anleger und nimmt zur Bedeckung der Entschädigungsforderung Stellung.