§ 94 ABGB; § 68a EheG
Nur ein für die Ehezerrüttung zumindest mitursächlicher Ehebruch kann die Verwirkung des Ehegattenunterhalts zur Folge haben.
OGH 7.2.2007, 2 Ob 193/06f
§ 94 ABGB; § 68a EheG
Nur ein für die Ehezerrüttung zumindest mitursächlicher Ehebruch kann die Verwirkung des Ehegattenunterhalts zur Folge haben.
OGH 7.2.2007, 2 Ob 193/06f