Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Beurteilung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei berufsbedingter Doppelansässigkeit Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 DBA-Frankreich; Art 23 DBA-Frankreich
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Beurteilung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei berufsbedingter Doppelansässigkeit Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 DBA-Frankreich; Art 23 DBA-Frankreich
Schlagwörter: