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Löschung eines gepfändeten Fruchtgenussrechts unter dem Beisatz des

EntscheidungZivilrechtHarald Friedl (Glosse)ecolex 2007/139ecolex 2007, 338 - 340 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 51 Abs 1 GBG; § 431 ABGB; § 524 ABGB; § 1444 ABGB

§ 51 Abs 1 GBG ist auch für gepfändete Fruchtgenussrechte maßgeblich; ein allfälliges außerbücherliches Erlöschen des Fruchtgenussrechts oder ein Verzicht auf die Ausübung einer Servitut entfaltet erst mit Einverleibung der Löschung Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten.

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