Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Entscheidung der europäischen Kommission bezüglich des sogenannten " Aufzugskartells" zum Anlass, um die Querverbindungen zwischen der Auferlegung von Geldbußen durch Kartellbehörden, der Herabsetzung bzw dem Erlass der Geldbußen durch Teilnahme an Kronzeugenprogrammen und privaten Schadenersatzklagen zu veranschaulichen.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG; Art 82 EG