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Bürgerliche Kleidung als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis?

EntscheidungSteuerrechtKasper Dziurdz, Matthias Hofstätter und Johannes Prillingerecolex 2007, 380 - 381 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird eine Entscheidung des BFH besprochen, in der dieser darlegt, dass die Bereitstellung von Privatkleidung durch den Arbeitgeber aufgrund des im konkreten Fall bejahten eigenbetrieblichen Interesses keinen geldwerten Vorteil begründet und daher der Lohnsteuerpflicht nicht unterliegt.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 Nr 1 dEStG; § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988; § 26 Abs 1 Z 1 EStG

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