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Verletzung der wechselseitigen Überwachungspflicht von GmbH-Geschäftsführern kann zur abgabenrechtlichen Haftung führen

EntscheidungFinanzrechtecolex 2007/119ecolex 2007, 262 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 15 GmbHG; § 18 GmbHG; § 9 Abs 1 BAO; § 80 Abs 1 BAO

Die Missachtung der wechselseitigen Kontrollpflichten zwischen mehreren GmbH-Geschäftsführern kann haftungsbegründend wirken.

VwGH 6.7.2006, 2006/15/0032

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