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Haftung des handelsrechtlichen/gewerberechtlichen Geschäftsführers

EntscheidungWettbewerbsrechtAlexandra Braunböck (Glosse)ecolex 2007/124ecolex 2007, 266 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 18 UWG

Der OGH erläutert, dass der GmbH-Geschäftsführer mangels Inhaberstatus nicht zur Haftung nach § 18 UWG herangezogen werden kann und konkretisiert die wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit von handels- und gewerberechtlichen Geschäftsführern.

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