Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob gewerbliche Vermögensberater zur Versicherungsvermittlung legitimiert sind. Dabei nimmt er auch zum Erfordernis eines besonderen Befähigungsnachweises Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 137 Abs 2 GewO; § 94 Z 76 GewO; § 32 Abs 6 GewO