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Schutzrechte Dritter im UN-Kaufrecht (CISG)

EntscheidungWirtschaftsrechtSimon P. Weikinger (Glosse)ecolex 2007/88ecolex 2007, 194 - 196 Heft 3 v. 1.3.2007

Art 42 UNK

Die Haftung des Verkäufers für die Belastung von Produkten mit Schutzrechten Dritter kommt in dem Staat zum Tragen, in dem die Weiterveräußerung erfolgt.

OGH 12.09.2006, 10 Ob 122/05x

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