§ 3 AVRAG; § 1 IESG
Auch infolge des Erlöschens der Arbeitnehmerstellung nach einem Betriebsübergang erfolgt ein ex-lege-Übergang des Arbeitsverhältnisses. Eine Solidarschuldnerschaft zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer steht Ansprüchen nach dem IESG entgegen.