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Einheitliche Lieferung führt nicht zwingend zu einheitlichem Steuersatz

EntscheidungSteuerrechtNatascha Schneider; Martin Steinbergerecolex 2007, 147 - 148 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Der EuGH bestätigt die Zulässigkeit der Anwendung verschiedener Mehrwertsteuersätze für eine einheitliche Lieferung befreiter und nicht befreiter Gegenstände.

Rechtsgrundlagen: Art 28 Abs 2 lit a 6. MWSt-RL 77/388/EWG

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