Art 20 Abs 2 B-VG; Art 133 Z 4 B-VG; Art 18 Abs 2 B-VG
Die Autorn analysieren ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser die die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Übernahmegesetzes aF feststellte und klarlegte, dass Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag (zB die Übernahmekommission) zur Erlassung von Verordnungen nicht legitimiert seien.