§ 8a BEinstG; § 26 Abs 9 nö VBG
Ein behinderter Arbeitnehmer ist zur Offenlegung seines Status als begünstigter Behinderter gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet.
OGH 19.06.2006, 8 ObA 48/06a
§ 8a BEinstG; § 26 Abs 9 nö VBG
Ein behinderter Arbeitnehmer ist zur Offenlegung seines Status als begünstigter Behinderter gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet.
OGH 19.06.2006, 8 ObA 48/06a