Art 119a Abs 5 B-VG
Nur die tragenden Aufhebungsgründe in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid entfalten Bindungswirkung für das fortgeführte gemeindebehördliche Verfahren.
VwGH 10.10.2006, 2005/05/0225
Art 119a Abs 5 B-VG
Nur die tragenden Aufhebungsgründe in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid entfalten Bindungswirkung für das fortgeführte gemeindebehördliche Verfahren.
VwGH 10.10.2006, 2005/05/0225