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Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist für Ersatzansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer erst ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers

EntscheidungWirtschaftsrechtAlexander Schopper; Ingo Kapsch (Glosse)ecolex 2007/17ecolex 2007, 41 - 43 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 25 Abs 6 GmbHG; § 1489 ABGB

Die Verjährungsfrist des § 25 Abs 6 GmbHG wird erst durch die Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers in Gang gesetzt.

OGH 27.09.2006, 9 ObA 148/05p

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