§ 29 Bundesbahngesetz; § 239 AktG; § 245 AktG; § 104 Abs 1 JN
Es handelt sich um eine Entscheidung zum Thema der Rechtsformänderung einer Gesellschaft. Was sind die Folgen einer derartigen Änderung? Bleibt das Rechtssubjekt gleich? Wie sieht es mit aufrechten Rechtsverhältnissen, wie zB Arbeitsverhältnissen, aus?