§ 932 ABGB
Der OGH beschäftigte sich in der gegenständlichen Entscheidung mit der Frage, ob ein Wertverlust der Kaufsache zwischen dem Wandlungsbegehren und der Rückstellung den Mangel zu einem geringfügigen macht, und ob dem wandlungsberechtigten Käufer ein Benützungsentgelt auferlegt werden darf, über das er mit der Wertminderung der Kaufsache belastet würde.