Zusammenfassung: Der nicht im Firmenbuch registrierte Minderheitsaktionär ist zur Geltendmachung eines Rekurses gegen einen Eintragungsbeschluss des Firmenbuchgerichts nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 14 AktG; § 102 AktG; § 102 GmbHG; § 5 Z 16 FBG; § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG