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" Vertrauensschutz" in die Bescheidbezeichnung des Finanzamts

SteuerrechtMichael Höllbacherecolex 2007/343ecolex 2007, 804 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 245 Abs 3 BAO; § 273 Abs 1 BAO; § 307 Abs 1 BAO

Die Bezugnahme auf die in der Rechtsmittelbelehrung vom Finanzamt gewählte Bescheidbezeichnung ist für die gebotene Individualisierung des Bescheides in einem Fristverlängerungsantrag ausreichend.

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