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Keine subsidiäre Anmeldungsbefugnis des Stifters bei Verletzung der Anmeldepflicht des Stiftungsvorstands

Strafrechtecolex 2007/326ecolex 2007, 772 - 773 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Anmeldungen von Änderungen der Stiftungserklärungen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Stiftungsvorstands; ein subsidiäres Anmelderecht der Stifter besteht nicht.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 PSG; § 15 Abs 5 PSG; § 27 Abs 1 Z 1 PSG; § 33 Abs 3 PSG; § 35 Abs 5 PSG; § 37 Abs 1 PSG; § 51 GmbHG; § 102 GmbHG; § 810 Abs 2 ABGB; § 45 AußStrG

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