§ 1334 ABGB; § 332 ASVG
Sofern die verzögerte Zahlung einer Unfall-Versehrtenrente durch die Haftpflichtversicherung eine Betriebsschließung sowie die vorzeitige Alterspension des Versicherten zur Folge hatte, steht diesem ein Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung wegen schuldhafter Zahlungsverschleppung zu. Die Legalzession des § 332 ASVG schließt diese Schadenersatzforderung nicht aus.