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Zulässige Differenzierung in Kollektivverträgen nach Stamm- und neu aufgenommener Belegschaft

EntscheidungArbeitsrecht - Sozialrechtecolex 2006/332ecolex 2006, 775 - 777 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 3 Abs 1 AVRAG; § 4 Abs 2 AVRAG

Die Festlegung von - im Vergleich zu den Lohnbestimmungen für neu angestelltes Personal - besseren Entlohnungsbedingungen für die Stammbelegschaft liegt im Gestaltungsermessen der Kollektivvertragsparteien.

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