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Kosten für freie Arztwahl keine außergewöhnliche Belastung

EntscheidungSteuerrechtMarie-Ann Mamut (Glosse)ecolex 2006/338ecolex 2006, 782 Heft 9 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Der UFS lehnt die Abzugsfähigkeit von Operationskosten, die infolge der Korrektur einer misslungenen Schönheitsoperation anfallen, als außergewöhnliche Belastungen ab.

UFS 16.04.2006, RV/0287-F/05

Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

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