§ 33 Abs 2 PSG; § 40 PSG; § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG
Der OGH nimmt zur Parteistellung des Letztbegünstigten einer Privatstiftung im Verfahren zur Bewilligung einer Änderung der Stiftungserklärung Stellung und prüft dessen Befugnis zur Beantragung der Stiftungsauflösung.