Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Auslegung der in § 20 AZG normierten Ausnahmefälle auseinander, die eine Abweichung von den Mindestruhezeiten ermöglichen und prüft, welche Rechtsfolgen das Vorliegen eines derartigen Ausnahmefalls begründet. In diesem Zusammenhang behandelt er auch die Frage, inwieweit das Vorliegen einer Ausnahmesituation iSd § 20 AZG Abweichungen von den Mindestruhezeiten bzw eine Aufhebung der Mindestruhezeiten indiziert.