Kurzbeschreibung der maßgeblichen entscheidungsgründe des EuGH in der Rs C-421/04 , in der der EuGH die Unterscheidungskraft der Wortmarke mit dem Bestandteil "Matratze" prüfte und zur Maßgeblichkeit des absoluten Registrierungshindernisses des Art 3 der RL 89/104/EWG Stellung nahm.