Zusammenfassung: Der Autor informiert über die Änderungen, die in einer Bekanntmachung der Kommission vom 28.06.2006 bezüglich der Berechnung der Geldbußen im Fall von Kartellrechtsverletzungen angekündigt wurden und insgesamt eine Strafverschärfung im gemeinschaftsrechtlichen Kartellrecht mit sich bringen. Aufbauend auf einer Darlegung der bisherigen Bemessungspraxis erläutert er die nunmehr maßgeblichen Bemessungskriterien und nimmt in diesem Zusammenhang auch zu den Milderungs- und Erschwernisgründen Stellung.