Zusammenfassung: Das BMF lehnt die Zulässigkeit der steuerneutralen Aufwertung des Immobilienvermögens in der Einbringungsbilanz im Rahmen der Einbringung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens in eine GmbH ab.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 8 UmgrStG; § 4 Abs 1 EStG; § 5 EStG