Zusammenfassung: Der Autor zeigt, welche Rechtsänderungen die UFSG-Novelle für die BAO vorsah und greift hier insbesondere die Regelung einer Vorlageerinnerung, die Festlegung einer Frist für die Erbringung von Ergänzungen im Ermittlungsverfahren durch die erstinstanzlichen Abgabenbehörden und die modifizierten Inhaltserfordernisse eines Devolutionsantrags heraus.
Rechtsgrundlagen: UFSG-Novelle 2006; § 276 Abs 6 BAO; § 279 Abs 2 BAO; § 311a BAO