§ 6 KV für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Außendienst
Der Vertragsabschluss mit mehreren Versicherungen durch einen selbständigen Versicherungsmakler, der vor der Auflösung seines Dienstvertrages als Versicherungsvertreter tätig war, rechtfertigt die Herabsetzung der Folgeprovisionen auf die Hälfte.