§ 1323 ABGB
Die konkrete Schadenshöhe infolge einer mangelhaften Anlageberatung kann erst nach der Veräußerung der Wertpapiere beziffert werden. Die Veräußerung der Wertpapiere kann nicht als Verletzung der Schadensminderungspflicht qualifiziert werden.
OGH, 23.02.2006, 8 Ob 123/05d