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Memo: Noch kein Sparzinsenstreit

ZivilrechtEva Baumgartner; Nicole Hofmannecolex 2006, 561 - 562 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 1480 ABGB; § 32 Abs 9 BWG

Die Autorinnen weisen darauf hin, dass der Rückforderungsanspruch, der Verbrauchern infolge der einseitigen Zinssatzangleichung durch die Bank erwächst, keine Leistungskondiktion, sondern einen Erfüllungsanspruch darstellt und nehmen zur maßgeblichen Verjährungsfrist Stellung.

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