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Rechtsprechung Zivil-und Handelsrecht

Zivilrechtecolex 2006/202ecolex 2006, 479 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 1295 Abs 1 ABGB; § 1438 ABGB

Auch ein verdecktes Treuhandkonto kann gegenüber der Bank die Rechtswirkungen der Treuhandschaft entfalten. Die Bank trifft diesbezüglich keine Ermittlungs- oder Überwachungspflicht, sodass Aufrechnungen der Bank nur bei grober Fahrlässigkeit keine Rechtsgültigkeit erlangen.

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