Zusammenfassung: Der Autor ergänzt seinen Beitrag zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 insofern, als er auf das geänderte Datum des Inkrafttretens am 01.01.2007 und die Tatsache hinweist, dass vergehen bezüglich der Rechtsgeschäftsgebühren weiterhin nur mit den Zuschlägen nach dem GebG sanktioniert werden.
Rechtsgrundlagen: BetrugsbekämpfungsG 2006