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OGH 20.02.2006, 2 Ob 106/04 (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtRita Wittmann (Glosse)ecolex 2006/213ecolex 2006, 486 - 487 Heft 6 v. 1.6.2006

Art 5 Nr 3 EuGVVO; § 92a JN

Der OGH konkretisiert den Anwendungsbereich des Art 5 Nr 3 EuGVVO, der den Ort des Schadenseintritts infolge einer deliktischen Handlung als tauglichen Gerichtsstand definiert.

OGH 20.02.2006, 2 Ob 106/04h

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