Art 87 EG; Art 88 Abs 2 EG
Die Autoren skizzieren die Argumentationslinie des EugH in der Rechtsache Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH/Kommission, in der der EuGH prüfte, ob die Gewährung einer Steuerfreistellung für eine Rückstellung, die von Betreibern von Kernkraftwerken für künftige Entsorgungskosten und Aufwendungen für die Stilllegung der Anlage in Ansatz gebracht wurde, als staatliche Beihilfe zu qualifizieren sei.