Art VI § 38a UmgrStG; Art III UmgrStG; § 260 Abs 1 BAO; § 40 FBG
Auch bei Einbringungen nach Art III UmgrStG tritt keine Universalsukzession ein. Die Bescheidadressierung an die übernehmende Gesellschaft "als Rechtsnachfolger" entfaltet daher keine Rechtswirkung.