§ 9 Abs 3 ArbVG; § 10 ArbVG; KV für Arbeiter und Angestellte im Handel- und Gastgewerbe
Der OGH nimmt zur Kollektivvertragsanwendung in einem sogenannten Mischbetrieb mit einem nicht kollektivvertragsunterworfenen Betriebsbereich Stellung und spricht sich gegen eine analoge Zugrundelegung des § 9 Abs 3 ArbVG aus.